Bewerber

Bewerber Definition

Der Begriff Bewerber (oder Bewerbender) bezeichnet einen Jobsuchenden (m/w/d) ab dem Zeitpunkt, wenn dieser in eigener Sache für eine Anstellung wirbt. Ein Jobsuchender ist eine natürliche Person, die einem potenziellen Arbeitgebenden eine Bewerbung übermittelt. Sobald bei einem Arbeitgebenden ein Bewerbungseingang festgestellt wurde, initiiert dieser einen Bewerbungsprozess. Ein Jobsuchender gilt ab diesem Zeitpunkt als Bewerbender.

Bewerber als Recruitingkennzahl

Beim Empfehlungsbund wird das Wort Bewerber auch homonym für eine Kennzahl (KPI) verwendet, die für den Erfolg einer oder mehr Personalmarketingmaßnahmen steht. Ein Beispiel für eine Recruiting-KPI wäre die Anzahl der Bewerber auf eine Stellenanzeige oder die Anzahl der Bewerber mit Empfehlungscode. Spricht man von einem Bewerber im Sinne einer Kennzahl, dann handelt sich um keine natürliche Person, sondern um das Produkt eines Rechenverfahrens. Dieses Verfahren verrechnet die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, um Rückschlüsse auf die wahrscheinliche Anzahl an Bewerbenden zu erhalten.

Unterschied zwischen Bewerber und Bewerbung

Da ein Bewerbender sich üblicherweise mehr als einmal bewirbt, ist die Anzahl der Bewerbungen in der Regel größer als die Anzahl der Bewerber. Letztendlich ist es eine natürliche Person, die eine offene Stelle besetzen wird und damit dem Stellenmarkt für die Dauer ihrer Anstellung nicht mehr zur Verfügung steht. Somit dient der Bewerber als eine realitätsnähere Recruitingkennzahl als Bewerbungen. Hingegen sind Bewerbungen in der Regel genauer ermittelbar und sie finden ebenfalls als Recruitingkennzahl häufige Verwendung. Allerdings liefern Sie ohne eine weitere Berechnung keine realitätsnahe Abbildung des Fachkräftemarktes.

Der Bewerber aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung DSGVO

Der Rückschluss einer Menge von Bewerbungen auf einen Bewerber erfolgt unter Auszählung der verwendeten E-Mail-Adressen, die bei der Nutzung des Bewerbenformulars mitangegeben wird. Um personenbezogene Datenverarbeitung zu vermeiden, entpersonalisiert der Empfehlungsbund die Angabe der E-Mail-Adresse im Bewerbungsformular in einen E-Mail Hash. Sämtliche Bewerbungseingänge, die sich demselben E-Mail Hash zuordnen lassen, werden zu einem Bewerber zusammengezählt. Verwendet eine natürliche Person im Zuge ihrer Bewerbung mehrere E-Mail-Adressen, werden auf Basis der Anzahl an verwendeten E-Mail-Adressen entsprechend viele Bewerber gezählt. Eine exakte 1:1 Zuweisung von Bewerbung auf eine natürliche Person ist aus DSGVO-Sicht lediglich Arbeitgebern zweckmäßig gestattet. 

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