Zweite Chance trotz Absage: 
Warum gute Bewerbungen nicht verloren gehen sollten

Zweite Chance trotz Absage: Warum gute Bewerbungen nicht verloren gehen sollten


31. Juli 2026

Eine gute Bewerbung darf mit einer Absage nicht einfach verschwinden. 

Genau darüber schreibt Prof. Dr. Jörg Klukas in der aktuellen Ausgabe der PERSONALFÜHRUNG. Im Mittelpunkt steht ein Widerspruch, der viele Auswahlprozesse prägt: Unternehmen investieren viel Zeit und Geld, führen Gespräche und gewinnen wertvolle Informationen über die Erfahrungen und Kompetenzen ihrer Kandidat:innen. Am Ende kann jedoch oft nur eine Person eingestellt werden. 

Für alle anderen endet der Prozess häufig mit einer Absage. Bei Bewerbenden kann der Eindruck zurückbleiben, nicht ausreichend geeignet zu sein. Dabei bedeutet „passt nicht für diese Stelle“ keineswegs automatisch „ungeeignet“. Denn Personalauswahl ist immer auch eine Prognose unter Unsicherheit und eine Absage nicht zwangsläufig ein Urteil über das vorhandene Potenzial.  

Doch was wäre, wenn gute Bewerbende und die über sie gewonnenen Erkenntnisse nach einer Absage nicht verloren gingen?  

Genau hier setzen unternehmensübergreifende Talentnetzwerke an: Arbeitgeber können qualifizierte Kandidat:innen, die sie selbst nicht einstellen konnten, an andere Unternehmen mit möglicherweise passenderen Anforderungen weiterempfehlen.  

Im Empfehlungsbund praktizieren wir dieses Prinzip seit 2009: Arbeitgeber empfehlen einander gute Kandidat:innen weiter, Partner für Partner und provisionsfrei.  

Warum es sich lohnt, Recruiting über die eigene Vakanz hinauszudenken, und wie aus einer Absage eine neue berufliche Chance werden kann, lest ihr im vollständigen Artikel: 

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Mehr erfahren